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Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Abgesehen von der Wahl der Präsidentin/ des Präsidenten und der Kassiererin/ des Kassiers konstituiert er sich selbst. In der Regel ist jeder Block durch ein Vorstandsmitglied vertreten. Dieses ist Ansprechpartner für die Bewohner seines Blockes und leitet umgekehrt Beschlüsse des Vorstandes weiter.
- Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung und die Vertretung der Genossenschaft nach aussen.
- Die ordentliche Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Vorstandsmitglieder sind höchstens zweimal hintereinander wiederwählbar. Als Amtsdauer zählt die ordentliche Amtsdauer.
- Der Vorstand hat die gesetzlichen Pflichten. Er führt das Genossenschafts-verzeichnis und ist zu sämtlichen Handlungen befugt, die nicht einem andern Organ übertragen sind.
- Der Vorstand führt die Genossenschaftsbeschlüsse aus.
- Der Vorstand beurteilt das Erscheinungsbild der „Bleiche“ sowie den Zustand der Bauten und technischen Anlagen. Er veranlasst die nötigen Massnahmen. Falls erforderlich, lässt er sich von der Ästhetischen Kommission beraten, diese kann auch diesbezügliche Anträge unterbreiten.
- Der Vorstand beaufsichtigt die Einhaltung der Reglemente und die Erledigung der erteilten (Dauer-) Aufträge.
Aktuell setzt sich der Vorstand aus folgenden Mitgliedern zusammen:
F |
Susanne Wymann |
Präsident |
D |
Gerhard Hodler |
Kassier |
C |
Tobias Kohler |
Protokollar |
E |
Ingo Schoppe |
Mitglied |
D |
Kathrin Mayer |
Mitglied |
A |
Maren Frankowski |
Mitglied |
G |
Reto Burkhalter |
Mitglied |
B |
Thomas Lips Venner |
Mitglied |
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